Zunftorgane

Oberstes Organ der Zunft ist die Zunftversammlung: Sie findet alle drei Jahre jeweils im März/April statt und beinhaltet die Wahl der Vorgesetzten und, aus deren Mitte, die des Zunftmeisters.
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Vorstand: Dieser besteht (mit Einschluss des Meisters) aus zehn Mitgliedern, die auf eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt werden und von denen alle drei Jahre die Hälfte erneuert wird. Er verwaltet das Vermögen der Zunft und besorgt alle sonstigen Geschäfte derselben, wobei er (mit Ausnahme des von der Zunftversammlung verliehenen Meisteramts) die Führung besonderer Geschäfte einzelnen seiner Mitglieder übertragen kann. Hieraus ergibt sich unter den Vorgesetzten folgende Aufgabenverteilung:
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a) I Der Meister leitet die Geschäfte der Zunft und vertritt sie nach aussen. Im Vorstand und in der Zunftversammlung führt er den Vorsitz. Gesuche um Aufnahme in die Zunft sind an ihn zu richten.
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b) Der Statthalter besorgt bei Verhinderung oder Abgang des Meisters dessen Geschäfte.
c) I Der Seckelmeister führt die Kasse der Zunft. Er sorgt, im Einvernehmen mit dem Gesamtvorstand, für die Anlage des Finanzvermögens der Zunft, erledigt die laufenden finanziellen Geschäfte und legt auf Grund der von ihm geführten Buchhaltung jährlich Rechenschaft ab.
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d) Der Schreiber führt in der Zunftversammlung und in den Sitzungen des Vorstandes das Protokoll. Er betreut den Zunftrodel, besorgt die Mitteilungen an die Zunftbrüder und leitet die Vorbereitungen für die Veranstaltungen der Zunft.
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e) Der Irtenmeister/Reisemarschall sorgt für Speise und Trank und organisiert die Reisen.
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f) Der Bannerherr trägt das Banner und führt den Harst an.
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g) Der Stubenmeister betreut die Vorgesetztenstube sowie die übrigen Räume im 5. OG Freie Strasse 50.
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h) Die übrigen Sechser übernehmen weitere Aufgaben der Zunft wie Begleitung von Ausflügen mit Alters- und Kinderheimen, Pflege des Archivs, Jungbürgerfeier, Internetauftritt etc.