Eine ehrenwerte Zunft zu Rebleuten.
Die Herkunft unserer Zunft
Eine Ehren Zunft zu Rebleuten ist in der Zeit zwischen 1364 und 1366 in Basel gegründet worden. Sie wurde als Halb- oder Teilzunft mit den Grautüchern zu einer «gespaltenen Zunft» in die städtische Zunftordnung eingegliedert. 1453 ordnete der Rat die Trennung der beiden Halbzünfte an, wobei den Rebleuten das gemeinsam erworbene Zunfthaus «zur Glocke» an der Freienstrasse zufiel.
Dem Rebbau in- und ausserhalb der Stadt kam damals grosse Bedeutung zu. Der Wein zählte im Mittelalter wie Brot und Fleisch zu den Grundnahrungsmitteln. Im 15. und 16. Jahrhundert zog die blühende Stadt Basel viele Zuzüger und dabei auch Rebleute aus den Rebgebieten der Nachbarschaft und aus der Ostschweiz an.
Johann Rudolf Wettstein wurde 1610, zusammen mit seinem seinerzeit aus dem Zürichgebiet eingewanderten Vater, in die Rebleutenzunft aufgenommen. 1620 wurde Johann Rudolf Wettstein Ratsherr zu Rebleuten, 1635 wählte ihn der Rat zum Oberzunftmeister und zehn Jahre später zum Bürgermeister des Freistandes Basel.
Die Krönung seiner staatsmännischen Tätigkeit war seine Entsendung zum Friedenskongress in Münster und Osnabrück. Ihm verdankt die Eidgenossenschaft die Unabhängigkeit vom Deutschen Reich. Sie wurde von den Grossmächten im westfälischen Friedensschluss 1648 feierlich anerkannt.
Die Zünfte im Wandel der politischen und gesellschaftlichen Strukturen
Im 17. Jahrhundert mangelte es an Nachwuchs bei den Rebleuten. Es wurden Vertreter anderer Berufsgattungen in die Rebleutenzunft aufgenommen: Handelsleute, Offiziere, Gelehrte. 1678 wurde der letzte Rebmann zum Zunftmeister gewählt. Seine Nachfolger waren dann ausnahmslos Angehörige der am städtischen Regiment beteiligten Familien.
1798 brach im Zuge der französischen Revolution der eidgenössische Staatenbund auseinander. Bürgermeister und Rat übertrugen ihre Funktion und Gewalt der neuen Nationalversammlung. Dies war das Ende der politischen Funktion der Basler Zünfte. Der Zunftzwang allerdings konnte sich vorerst noch halten. Wer in Basel ein Handwerk betreiben wollte, musste ein Meister sein und der entsprechenden Zunft angehören. Erst aufgrund der Revision der Bundesverfassung gelangte 1874 auch in Basel die unbeschränkte Handels- und Gewerbefreiheit zum Durchbruch. |
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